Behindert Landesrecht Barrierefreiheit?
Im Bauausschuss des Würzburger Stadtrats wurde in den letzten Sitzungen deutlich, wie das Landesrecht bessere Fortschritte bei Barierefreiheit in Kommunen behindert. Bayern hatte eigentlich den Ruf mit dem Gleichstellungsgesetz im Jahr 2003 und der Anpassung der bayerischen Bauordnung gute Grundlagen für mehr Barrierefreiheit geschaffen zu haben. x
Seit 2003 gab es jedoch verschiedene Änderungen, welche die Umsetzung des ursprünglichen Artikels 48 der Bayerischen Bauordnung, in dem Barrierefreiheit geregelt ist, erschwert. Im Zuge der Stoiber´schen “Entbürokratisierung” wurde Barrierefreiheit aus dem Prüfprogramm der Baubehörden genommen, was so interpretiert wird, dass Barrierefreiheit nicht mehr geprüft werden kann oder darf, selbst wenn Verstöße offensichtlich sind. In der politischen Praxis bedeutet dies, dass auch im Stadtrat oder seinen Ausschüssen bei Bauanträgen in der Regel nicht über die Einhaltung der Barrierefreiheit berichtet wird, da ja auch nicht geprüft werden darf, so die Position der Stadtverwaltung. Aus diesen Gründen wurde auch mein Antrag zu Stellungnahmen des Arbeitskreises Barrierefreies Bauen der Stadt Würzburg in wichtigen Punkten abgelehnt. Er wurde ausschließlich für Sonderbauten befürwortet, also bei den Bauten, die sowieso umfassend geprüft werden.
Nachvollziehbar ist diese Haltung der Stadtverwaltung, der auch der Bauauschuss gegen meine Stimme folgte, für mich nur teilweise. Auch wenn man eingesteht, dass Barrierefreiheit nicht mehr zum Prüfprogramm gehört, so lässt sich daraus längst nicht ableiten, dass der Stadtrat Stellungnahmen eines städtischen Arbeitskreises, der gute Arbeit leistet, nicht in den Unterlagen zur Kenntnis nehmen soll. Zu raten ist dem Arbeitskreis, dass er seine Stellungnahmen eben direkt an die Stadtratsmitglieder gibt.
Insgesamt muss ich aus der Tätigkeit im Bauausschuss feststellen, dass Barrierefreiheit deutlich leichter voranschreiten könnte, wenn auf Landesebene Klarheit geschaffen würde: Ein gutes Gesetz allein reicht nicht, wenn die Umsetzung erschwert wird. Die Einhaltung der Barrierefreiheit bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen muss Bestandteil des Prüfprogramms sein.
Verfasst: 12. Dezember 2009 unter Anträge, Barrierefreiheit, Behindertenpolitik, Stadtrat Würzburg.
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